Global Side Menu Width Placeholder

Satzung der Kleingartenanlage „Glienicker Straße“ e. V.

Paragraph 1 – Name und Sitz

1. Der Verein trägt den Namen Kleingartenanlage „Glienicker Straße“ e. V.

2. Er hat seinen Sitz in Berlin Treptow-Köpenick.

3. Der Verein ist dem Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Köpenick e. V. angeschlossen.

Paragraph 2 – Ziel und Aufgaben

1. Der Verein ist ein freiwilliger, selbstverwalteter Zusammenschluss, der ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt.

2. Ziel ist die Erhaltung der Kleingartenanlage als Teil der natürlichen Umwelt.

3. Die Vereinsarbeit fördert Erholung, Bewegung, Gesundheit und Eigenversorgung durch Gartenbau.

4. Mitglieder werden zu nachhaltiger Bodennutzung und Umweltschutz angeleitet.

5. Der Verein fördert das Gemeinschaftsleben und bietet Fachberatung.

6. Er achtet auf die Einhaltung relevanter gesetzlicher Bestimmungen.

7. Er vermittelt bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten.

8. Der Verein arbeitet mit Behörden zur Anerkennung als Dauerkleingartenanlage zusammen. Tätigkeiten sind grundsätzlich ehrenamtlich.

9. Der Vorstand kann einen Vertreter gemäß § 30 BGB berufen.

10. Der Verein informiert über Pachten und leitet Zahlungen an den Bezirksverband weiter.

11. Aufbau und Betrieb von Wasser- und Stromversorgung für die Anlage.

12. Verwaltung des Gemeinschaftsgrundstücks und der Einrichtungen.

Paragraph 3 – Mitgliedschaft

1. Mitglied kann werden, wer einen Unterpachtvertrag mit dem Bezirksverband abgeschlossen hat und die Satzung anerkennt.

2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

3. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung.

4. Die Mitgliedschaft wird mit der unterschriebenen Satzungsanerkennung wirksam.

Paragraph 4 – Rechte der Mitglieder

  • aktive Teilnahme am Vereinsleben
  • Wahlrecht und Wählbarkeit
  • Teilnahme an Veranstaltungen
  • Antragsrecht
  • Nutzung der Einrichtungen
  • Nutzung der Parzelle im gesetzlichen Rahmen

Paragraph 5 – Pflichten der Mitglieder

  • Wahrung des Vereinsansehens
  • Einhaltung der Satzung und Vereinsbeschlüsse
  • Fristgerechte Zahlung von Beiträgen und Umlagen
  • Sorgsamer Umgang mit Vereinseigentum
  • Leistung von Gemeinschaftsarbeit oder Zahlung von Ersatzbeträgen
  • Zugang zum Garten bei Bedarf gewähren
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Paragraph 6 – Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Beendigung des Pachtvertrags, Ausschluss, Austritt oder Tod.

Weitere Regelungen betreffen Ausschlussverfahren, Austrittserklärung, Verpflichtungen und Übergabeprotokolle.

Paragraph 7 – Tätigkeitsbereich

Der Verein umfasst die Gärten und Flächen in der Glienicker Straße 79 (Ost), 95 (Süd), 76 (West), 12557 Berlin.

Paragraph 8 – Organe des Vereins

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Kommissionen

Paragraph 9 – Mitgliederversammlung

1. Höchstes Organ des Vereins, einmal jährlich oder bei Bedarf einzuberufen.

2. Einladung schriftlich oder per Aushang mit 4 Wochen Frist.

3. Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, Änderungen mit ¾-Mehrheit.

4. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder.

5. Aufgaben: Satzungsänderungen, Beitragsbeschlüsse, Vorstandswahl, Ausschlüsse u.v.m.

Paragraph 10 – Vorstand

1. Besteht aus Vorsitzendem, zwei Stellvertretern, Schriftführer, Kassierer. Amtszeit 2–4 Jahre.

2. Umsetzung der Vereinsziele, Rechenschaftspflicht gegenüber Mitgliedern.

3. Vertretung des Vereins gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder.

4. Tätigkeiten sind ehrenamtlich, Auslagen werden erstattet.

Paragraph 11 – Kommissionen

Unterstützung des Vorstandes durch berufene Mitglieder, Aufgaben gemäß Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

Paragraph 12 – Kassenprüfer

Wahl für 4 Jahre, unabhängig vom Vorstand. Prüfung der Kasse und des Finanzplans.

Paragraph 13 – Finanzierung

Durch Pachten, Umlagen, Spenden. Beiträge bis 30.11. des Vorjahres zahlbar.

Paragraph 14 – Kassenführung

Verwaltet durch Kassierer. Zwei Zeichnungsberechtigte erforderlich.

Paragraph 15 – Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Paragraph 16 – Schlichtungsverfahren

Konfliktlösung durch erweiterte Vorstandssitzung oder Bezirksverband.

Paragraph 17 – Sitzungsniederschriften

Kurze Protokolle, unterzeichnet und aufbewahrt durch den Vorstand.

Paragraph 18 – Auflösung des Vereins

Mit ¾-Mehrheit möglich. Vermögen wird gemeinnützig verwendet, nach Zustimmung des Finanzamts.

Paragraph 19 – Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 22.09.2023 errichtet bzw. geändert.